Potenzialberatung des Landes Schleswig-Holstein
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 EG vom 6. Mai 2003/Amtsblatt EGL124, die Ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und zum Zeitpunkt der Beratung mindestens fünf Jahre oder mehr bestehen, können bei Inanspruchnahme einer Beratungsleistung eine Förderung in Höhe von 45% der zuwendungsfähigen Beratungskosten (max. EUR 300,-- pro Beratungstag) für bis zu 10 Beratungstage erhalten. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Zukunftsprogramm Arbeit für die Förderung einer Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (www.ib-sh.de) angefordert werden.