BAFA-Zuschuss zu einer Unternehmensberatung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung und mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland einen Zuschuss von 50% bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 3.000,--. Zu den Richtlinien finden Sie weitere Angaben und Informationen unter www.foerder-bds.de und www.bafa.de